Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der AngelStone Media GmbH und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern für IT-Dienstleistungen.
1. Allgemeines
1.1 Die AngelStone Media GmbH (nachfolgend Auftragnehmerin) erbringt IT-Dienstleistungen — insbesondere Programmierung, Anpassung, Implementierung, IT-Management, Beratung, Wartung — sowie die Lieferung von Hard- und Software.
1.2 Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Leistungen. Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers (nachfolgend Auftraggeber) gelten nur, wenn sie von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Schweigen der Auftragnehmerin gilt nicht als Anerkennung.
2. Leistungsumfang
2.1 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
2.2 Leistungen orientieren sich an den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Änderungswünsche werden in einem Standardangebot kostenfrei eingepreist; eine darüber hinausgehende Detailanalyse wird nach Stundenaufwand verrechnet.
2.3 Die Erbringung erfolgt nach dem aktuellen Stand der Technik. Ort der Leistungserbringung steht im Ermessen der Auftragnehmerin. Sie kann Subunternehmer einsetzen.
2.4 Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus — insbesondere außerhalb der Geschäftszeiten oder zur Behebung von Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers — werden gesondert nach aktuellen Stundensätzen verrechnet.
2.5 Leistungen Dritter werden ausschließlich zwischen Auftraggeber und dem jeweiligen Dritten zu dessen Bedingungen erbracht.
2.6 Bedienungsanleitungen oder Dokumentationen werden nur dann zur Verfügung gestellt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
2.7 Installations- und Reparaturarbeiten umfassen alle Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind.
3. Mitwirkungspflichten
3.1 Der Auftraggeber unterstützt alle Maßnahmen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, und erfüllt seine vertraglichen Mitwirkungspflichten.
3.2 Bei Vor-Ort-Leistungen stellt der Auftraggeber die notwendigen Netzwerkkomponenten, Anschlüsse, Stromversorgung, Arbeitsplätze und Infrastruktur bereit. Mitarbeiter des Auftraggebers können von Mitarbeitern der Auftragnehmerin keine Weisungen entgegennehmen.
3.3 Erforderliche Informationen und Daten werden zu vereinbarten Zeitpunkten auf Kosten des Auftraggebers bereitgestellt. Der Auftraggeber unterstützt die Problemanalyse.
3.4 Der Auftraggeber sorgt auf eigene Kosten und Gefahr für eine zeitgemäße Netzverbindung.
3.5 Passwörter und Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Bei Kompromittierung sind sie unverzüglich zu ändern. Der Auftraggeber haftet für Missbrauch.
3.6 Der Auftraggeber führt eigenverantwortlich Sicherungskopien aller von ihm bereitgestellten Daten.
3.7 Mitwirkungspflichten werden rechtzeitig erbracht. Der Zugang zu den Räumlichkeiten wird sichergestellt.
3.8 Erfüllt der Auftraggeber Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet, gelten erbrachte Leistungen dennoch als vertragsgemäß. Zeitpläne verschieben sich entsprechend; Mehraufwand wird gesondert verrechnet.
3.9 Geräte und Materialien der Auftragnehmerin sind sorgsam zu behandeln. Der Auftraggeber haftet für Schäden.
4. Change Requests
4.1 Beide Parteien können Änderungen des Leistungsumfangs vorschlagen — mit Beschreibung, Begründung, Auswirkung auf Zeitplan und Kosten. Verbindlich werden Change Requests erst mit beidseitiger Unterschrift.
5. Verfügbarkeit & Leistungsstörungen
5.1 Leistungen werden mit höchster Sorgfalt, Verlässlichkeit und Verfügbarkeit erbracht. Bei Mängeln wird umgehend mit der Korrektur begonnen; eine durchgängige Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.
5.2 Beruht ein Mangel auf einer Verletzung von Mitwirkungspflichten, ist eine kostenlose Korrektur ausgeschlossen. Leistungen gelten dann trotz Einschränkungen als vertragsgemäß. Eine kostenpflichtige Korrektur ist auf Anforderung möglich.
5.3 Der Auftraggeber unterstützt die Mangelbehebung und meldet Mängel unverzüglich schriftlich. Mehraufwand durch verspätete Meldung trägt der Auftraggeber.
5.4 Störungen durch Änderungen des Auftraggebers an Anwendungen, Eingriffe Dritter, Schadsoftware oder Verstöße gegen Sicherheitsstandards werden dem Auftraggeber zugerechnet. Die Beweislast trägt der Auftraggeber.
5.5 Für Leistungen und Lieferungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Monaten ab Gefahrenübergang. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Werden Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich gerügt, gelten die Leistungen als genehmigt. Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen nach 2 Monaten. Die Beweislast trägt der Auftraggeber. Gewährleistung erstreckt sich nicht auf wirtschaftlichen Erfolg. Wandlung berechtigt nicht zu Schadenersatz.
6. Haftung
6.1 Die Auftragnehmerin haftet nur für grobe Fahrlässigkeit; ausgenommen davon ist die Haftung nach Produkthaftungsgesetz.
6.2 Nicht gehaftet wird für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungs- oder Folgeschäden, Datenverlust, Forderungen Dritter und Schäden aus höherer Gewalt. Höhere Gewalt umfasst u. a. Krieg, Terror, Naturereignisse, Brand, Hochwasser, Streik, Embargo, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Ausfall von Transport- und Telekommunikationsinfrastruktur sowie nach Vertragsschluss erlassene Gesetze.
6.3 Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Daten auf Rechtmäßigkeit oder Eignung zu prüfen. Der Auftraggeber haftet, sofern bereitgestellte Daten rechtswidrig oder ungeeignet sind.
6.4 Für Fehlverhalten Dritter, das nach Stand der Technik nicht verhinderbar ist, wird keine Haftung übernommen.
6.5 Schadenersatzansprüche sind unverzüglich schriftlich und begründet anzuzeigen.
6.6 Der Auftraggeber haftet für Schäden durch unzureichende Vertraulichkeit oder unbefugte Weitergabe.
6.7 Ist eine Datensicherung ausdrücklich beauftragt, ist die Haftung für Datenverlust nicht ausgeschlossen, aber auf 30 % des Vertragswerts begrenzt.
6.8 Schadenersatzansprüche verjähren spätestens ein Jahr ab Kenntnis des Schadens.
7. Vergütung
7.1 Die Vergütung erfolgt nach Vertrag. Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen. Reisezeit gilt als Arbeitszeit und wird zum Stundensatz verrechnet.
7.2 Die Auftragnehmerin kann Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen.
7.3 Einmalige Entgelte werden nach Leistungserbringung, wiederkehrende Entgelte monatlich nachschüssig verrechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten verrechnet. Ab 14 Tagen Überschreitung kann die Auftragnehmerin Leistungen aussetzen und sämtliche offenen Forderungen fällig stellen.
7.4 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche materiellen und immateriellen Werte Eigentum der Auftragnehmerin.
7.5 Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers werden ausgeschlossen.
7.6 Sämtliche Transaktionsgebühren, Steuern und Abgaben trägt der Auftraggeber. Er hält die Auftragnehmerin diesbezüglich schad- und klaglos.
8. Nutzungs- & Immaterialgüterrechte
8.1 Der Auftraggeber erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an unveränderter Software für die Vertragslaufzeit. Marken-, Patent-, Design- und Urheberrechte verbleiben bei der Auftragnehmerin bzw. Lizenzgebern.
8.2 Lizenzbestimmungen Dritter gehen Punkt 8.1 vor.
8.3 Weitergehende Rechte werden nur durch gesonderte Vereinbarung übertragen.
8.4 Bereitgestellte Materialien und Dokumentationen dürfen weder unentgeltlich noch entgeltlich vervielfältigt oder weitergegeben werden.
8.5 Die Auftragnehmerin darf das Mandat zu Referenzzwecken für Werbung und Presse online und offline nennen.
8.6 Der Auftraggeber kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin übertragen.
9. Sonstiges
9.1 Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform — auch der Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
9.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und für zwei Jahre danach keine Mitarbeiter der Auftragnehmerin abzuwerben. Bei Zuwiderhandlung wird eine Pönale in Höhe des 20-fachen Bruttomonatsgehalts oder des kollektivvertraglichen Mindestlohns für IT-Spezialisten fällig.
9.3 Die Auftragnehmerin kann zur Erfüllung Subunternehmer einsetzen.
10. Salvatorische Klausel
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
11. Gerichtsstand & Recht
11.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, auch wenn Leistungen im Ausland erbracht werden. Gerichtsstand ist das für den Sitz der Auftragnehmerin sachlich zuständige Gericht.
Stand: Mai 2026. AngelStone Media GmbH, Wipplingerstraße 29/5, 1010 Wien.