Empfehlen.
Wir revanchieren uns.
Wenn Sie uns einen passenden Kontakt vermitteln und aus dem Gespräch ein Projekt wird, erhalten Sie eine faire Provision. Keine Punkte, keine Stufen, kein Kleingedrucktes.
Vier Prinzipien. Keine Tricks.
Fair & transparent.
Wir verrechnen Tippgeber-Provisionen auf Basis des tatsächlich fakturierten Netto-Honorars — kein kompliziertes Staffel-System, keine versteckten Bedingungen.
10 % vom Projekthonorar.
Für Projekte, die aus Ihrer Empfehlung entstehen, erhalten Sie 10 % des Netto-Honorars der ersten zwölf Monate — auch bei langlaufenden Betriebs-Mandaten.
Keine Mindestgrenze.
Ob Kleinstprojekt oder sechsstelliges Mandat — wir rechnen jede Vermittlung ab, die zum Abschluss führt. Auch Zweitprojekte beim selben Kunden zählen im ersten Jahr.
Sie entscheiden über Ihre Rolle.
Stille Vermittlung oder aktive Begleitung des Erstgesprächs — wie Sie sich wohlfühlen. Ihre Beziehung zum Kunden wird nicht gefährdet, wir pitchen nicht über Ihren Kopf hinweg.
Was Sie konkret erwarten können.
- Vermittelter Kunde
- Mittelständische Kanzlei
- Projektvolumen (12 Monate)
- 120 000 €
- Ihre Provision (10 %)
- 12 000 €
- Auszahlung
- quartalsweise mit Kunden-Fakturierung
Vier Schritte. Keine Bürokratie.
- 01
Sie nennen uns den Kontakt.
Kurze Mail mit Name, Unternehmen und dem Thema, um das es geht. Keine Formblätter, keine CRM-Anbindung nötig.
- 02
Wir übernehmen die Akquise.
Wir nehmen Kontakt auf, führen das Erstgespräch, erstellen das Angebot — mit expliziter Nennung Ihrer Empfehlung, falls Sie das möchten.
- 03
Projekt startet.
Kommt es zum Auftrag, dokumentieren wir intern Ihre Vermittlung und starten den Tippgeber-Vertrag. Dauert 5 Minuten.
- 04
Sie werden beteiligt.
Provision wird quartalsweise mit der tatsächlichen Honorar-Auszahlung abgerechnet. Transparente Abrechnung, auf Wunsch mit Einsicht in Projekt-Volumen.
Was Sie sich gerade fragen.
Wer kommt als Tippgeber in Frage?
Jede:r. Berater:innen, Steuerberater:innen, Anwält:innen, andere Dienstleister, zufriedene Kunden, befreundete Gründer:innen. Wir unterscheiden nicht nach „professionell" oder „privat" — zählt der Vermittlungswert.
Was, wenn jemand ohne Empfehlung schon mit uns in Kontakt war?
Dann kein Tippgeber-Case. Wir prüfen jede Empfehlung gegen unsere bestehende Pipeline — bei Überschneidung sagen wir das offen und schlagen alternative Szenarien vor (z. B. Projekt-Begleitung).
Sind die 10 % verhandelbar?
Bei besonders großen Projekten oder Mehrfach-Empfehlungen durch dieselbe Person gerne. Standard ist 10 % — nach oben offen, nach unten selten.
Wie lange gilt die Vermittlung?
Erstes Jahr nach Projektstart — alle in dieser Zeit ausgestellten Rechnungen an den Kunden fließen in die Provision. Folgeprojekte im zweiten Jahr sind ausgenommen (fair für beide Seiten).
Bekomme ich auch Provision, wenn ich selbst Teil des Projekts bin (z. B. als Anwält:in des Kunden)?
Ja. Wir unterscheiden zwischen Ihrer Rolle im Projekt (Anwalt/Beraterin etc.) und der Vermittlung. Beide Rollen sind vergütet — eine durch Ihre Rechnung, die andere über unseren Tippgeber-Vertrag.
Muss ich eine Rechnung stellen?
Ja. Bei gewerblichen Tippgeber:innen über reguläre Rechnung, bei Privatpersonen über eine einfache Honorarnote mit Werkvertrag. Wir stellen Ihnen eine Vorlage.
Dann schicken Sie uns fünf Zeilen.
Name, Unternehmen, das Thema. Wir kümmern uns um den Rest — und melden uns spätestens nach dem Erstgespräch bei Ihnen mit Zwischenstand.