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KI & Daten

AI Act

Auch bekannt als: EU AI Act · KI-Verordnung

Die KI-Verordnung der EU regelt seit 2024, welche KI-Systeme zulässig sind und welche Auflagen je nach Risikoklasse gelten.

Der EU AI Act ist das KI-Gesetz der Europäischen Union, formal die Verordnung (EU) 2024/1689, auf Deutsch KI-Verordnung (KI-VO), und das weltweit erste umfassende Regelwerk für künstliche Intelligenz. Die Verordnung ordnet KI-Systeme nach Risiko: Je größer die Gefahr für Menschen und ihre Grundrechte, desto strenger die Pflichten. Verboten sind Praktiken wie Social Scoring oder gezielt manipulative Systeme; als Hochrisiko gilt KI unter anderem in Personalauswahl, Kreditvergabe, kritischer Infrastruktur und Medizinprodukten, verbunden mit Pflichten zu Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation und menschlicher Aufsicht.

Darunter liegen Systeme mit begrenztem Risiko, für die Transparenzpflichten gelten, etwa die Offenlegung von Chatbots und Deepfakes (Art 50 KI-VO), sowie der große Rest mit minimalem Risiko ohne Sonderpflichten; eigene Regeln treffen zudem Basismodelle wie jene hinter ChatGPT, Claude oder Gemini. In Kraft ist die Verordnung seit 2024, angewendet wird sie stufenweise: Die Verbote gelten seit Februar 2025, die Regeln für Basismodelle seit August 2025. Der 2026 beschlossene Digital Omnibus verschiebt die Hochrisiko-Pflichten nach hinten: für eigenständige Systeme nach Anhang III auf spätestens 2. Dezember 2027, für in regulierte Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I auf August 2028 (Stand 07/2026). An den inhaltlichen Anforderungen ändert das nichts, verschoben ist allein der Zeitplan.

Verstöße können teuer werden: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken (Art 99 KI-VO). Als EU-Verordnung gilt der AI Act in Österreich unmittelbar, ohne nationales Umsetzungsgesetz; erste Anlaufstelle für Unternehmen ist die KI-Servicestelle der RTR, und in der Pflicht stehen nicht nur Hersteller, sondern auch Betreiber, die KI lediglich einsetzen, schon heute etwa über die dokumentierte KI-Schulung der eigenen Mitarbeiter (Art 4 KI-VO).

Aus der Praxis

Begriffe sind das eine. Umsetzung das andere.

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