ePrivacy bezeichnet den europäischen Rechtsrahmen für den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, begründet durch die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG). Sie regelt drei Bereiche, die die DSGVO nicht abdeckt: die Vertraulichkeit der Kommunikation, das Speichern und Auslesen von Informationen auf Endgeräten und die unerbetene Werbung.
Als Richtlinie gilt sie nicht unmittelbar, sondern über nationales Recht; in Österreich sind das insbesondere § 165 Abs 3 TKG 2021 für die Einwilligung bei Cookies und vergleichbaren Zugriffen und § 174 TKG 2021 für Werbung per E-Mail und Telefon. Sie steht neben der DSGVO und geht ihr als speziellere Regelung in ihrem Anwendungsbereich vor, weshalb die Einwilligung für ein Analyse-Cookie auch dann nötig ist, wenn dabei keine personenbezogenen Daten anfallen.
Der Plan, die Richtlinie durch eine ePrivacy-Verordnung zu ersetzen, wurde nach acht Jahren erfolgloser Verhandlungen im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission vom Februar 2025 förmlich zurückgezogen; die Richtlinie bleibt damit in Kraft. Mit dem im November 2025 vorgelegten Digital Omnibus verfolgt die Kommission stattdessen den Ansatz, die Einwilligungsregeln für Endgerätezugriffe in die DSGVO zu überführen (Stand 07/2026, Gesetzgebungsverfahren offen). Für Websitebetreiber ändert sich vorerst nichts: Es gilt weiterhin die Einwilligungspflicht nach dem TKG 2021.