Künstliche Intelligenz (KI, englisch Artificial Intelligence) bezeichnet Computersysteme, die Aufgaben übernehmen, für die sonst menschliches Denken nötig wäre: Sprache verstehen, Bilder deuten, Muster in Daten finden, Entscheidungen vorbereiten. Der Begriff ist ein Sammelbegriff und umfasst sehr verschiedene Verfahren, von starren Regelwerken bis zu lernenden Systemen, die ihr Verhalten aus Trainingsdaten ableiten.
Rechtlich gibt es seit der KI-Verordnung eine Legaldefinition: Ein KI-System ist „ein maschinengestütztes System, das für einen autonomen Betrieb in unterschiedlichem Grade ausgelegt ist und nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben […] erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können“ (Art. 3 Z 1 Verordnung (EU) 2024/1689). Im Alltag begegnet KI in Sprachassistenten, Übersetzungsdiensten, Empfehlungen im Onlineshop, Betrugserkennung im Zahlungsverkehr und Assistenzsystemen im Auto.
Fachlich unterscheidet man die heutige spezialisierte KI, die je Modell einen abgegrenzten Aufgabenbereich abdeckt, von der hypothetischen AGI, die jede geistige Aufgabe auf menschlichem Niveau lösen würde. Für Unternehmen liegt der praktische Wert selten im System selbst, sondern in der Frage, welcher wiederkehrende, datengetriebene Arbeitsschritt sich damit verkürzen lässt. Wer KI einsetzt, unterliegt je nach Anwendungsfall abgestuften Pflichten aus der KI-Verordnung und, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, zusätzlich der DSGVO.