Ein Algorithmus ist eine eindeutige, endliche Folge von Handlungsanweisungen, die aus einer Eingabe schrittweise ein Ergebnis erzeugt. Ein Kochrezept beschreibt genau das, nur für Menschen: bestimmte Zutaten hinein, festgelegte Schritte, definiertes Ergebnis. In der Informatik reicht die Spanne vom Sortieren einer Liste über die Routenberechnung im Navigationsgerät bis zur Reihung von Suchergebnissen.
Klassische Algorithmen legt ein Mensch vollständig fest, sodass jeder Schritt nachlesbar ist; beim maschinellen Lernen gibt der Algorithmus nur das Lernverfahren vor, während das eigentliche Verhalten aus den Trainingsdaten entsteht. Vom Programm unterscheidet sich der Algorithmus wie das Rezept vom fertigen Gericht: Er ist die Vorschrift, das Programm ihre Umsetzung in einer Programmiersprache.
Im öffentlichen Sprachgebrauch meint „der Algorithmus“ meist die Empfehlungslogik von Plattformen, also die Frage, welche Inhalte einem Nutzer angezeigt werden. Rechtlich relevant wird das dort, wo eine automatisierte Verarbeitung Menschen betrifft: Entscheidungen, die ausschließlich automatisiert ergehen und rechtliche Wirkung entfalten oder erheblich beeinträchtigen, sind nur in engen Ausnahmefällen zulässig (Art. 22 DSGVO).