B2C steht für Business-to-Consumer und bezeichnet Geschäfte zwischen einem Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern, also natürlichen Personen, die nicht zu betrieblichen Zwecken kaufen. Typisch sind viele gleichartige Vorgänge, kurze Entscheidungswege, standardisierte Preise und ein Abschluss unmittelbar im Shop oder am Verkaufsort.
Im Onlinegeschäft gelten dabei die weitreichendsten Informationspflichten: Vor der Bestellung sind Gesamtpreis einschließlich Steuern, Liefer- und Versandkosten, Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie das Rücktrittsrecht anzugeben, und die Bestellschaltfläche muss die Zahlungspflicht eindeutig bezeichnen. Für Verträge im Fernabsatz besteht in Österreich grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von vierzehn Tagen nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, mit gesetzlich geregelten Ausnahmen.
Preise sind gegenüber Verbrauchern als Bruttopreise auszuzeichnen, und Werbung per E-Mail setzt eine vorherige Einwilligung nach § 174 TKG 2021 voraus. Die Auswertung des Nutzungsverhaltens über nicht notwendige Cookies oder vergleichbare Techniken bedarf zusätzlich der Einwilligung nach § 165 Abs 3 TKG 2021.