Ein Hacker ist eine Person mit tiefem technischem Verständnis, die Systeme bis an ihre Grenzen untersucht und dabei Wege findet, die nicht vorgesehen waren. Der Begriff ist wertneutral entstanden und beschrieb ursprünglich eine Haltung des Erkundens und Umnutzens von Technik, nicht das Begehen von Straftaten.
Umgangssprachlich hat er die Bedeutung des Angreifers angenommen; fachlich wird deshalb unterschieden zwischen White Hats, die im Auftrag und mit Erlaubnis Schwachstellen suchen, Black Hats, die kriminell handeln, und Grey Hats dazwischen, die ohne Auftrag suchen und Funde melden. Für kriminelle Täter ist der Ausdruck Cracker gebräuchlich, hat sich außerhalb der Fachwelt aber nie durchgesetzt.
Praktisch bedeutsam ist die Rechtslage in Österreich, denn auch gut gemeintes Testen fremder Systeme ohne Zustimmung erfüllt den Tatbestand des widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem (§ 118a StGB); die Erlaubnis muss vorher und schriftlich vorliegen. Unternehmen können dieses Wissen nutzbar machen, indem sie einen klaren Meldeweg für gefundene Schwachstellen einrichten, statt Hinweisgeber abzuwehren.