Das Impressum ist die Zusammenstellung der Pflichtangaben über den Betreiber einer Website. In Österreich ergibt sich die Pflicht aus zwei Gesetzen: § 5 ECG verlangt für Diensteanbieter unter anderem Name oder Firma, geografische Anschrift, E-Mail-Adresse, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, UID-Nummer sowie bei reglementierten Berufen die Kammerzugehörigkeit, die anwendbaren berufsrechtlichen Vorschriften und die Aufsichtsbehörde. § 25 MedienG fordert zusätzlich für Websites die Offenlegung von Eigentumsverhältnissen und, je nach Art des Angebots, die grundlegende Ausrichtung des Mediums.
Das deutsche DDG, das ältere TMG und der Begriff der Anbieterkennzeichnung gehören nicht hierher, auch wenn viele Generatoren im Netz darauf aufbauen. Die Angaben müssen leicht, unmittelbar und ständig zugänglich sein, weshalb ein Link im Fußbereich jeder Seite der übliche Weg ist; ein eigener Menüpunkt namens „Impressum“ ist zwar nicht wörtlich vorgeschrieben, aber praktisch der sichere Weg.
Die Pflicht trifft nicht nur Unternehmenswebsites, sondern auch geschäftsmäßig betriebene Onlineangebote einschließlich Social-Media-Profilen. Verstöße sind verwaltungsstrafbewehrt und werden in der Praxis häufig von Mitbewerbern aufgegriffen, weil ein fehlendes Impressum zugleich einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann.