KI-Kompetenz (AI Literacy) bezeichnet die Fähigkeit, KI-Systeme sachkundig einzusetzen, ihre Ergebnisse einzuordnen und ihre Grenzen und Risiken zu erkennen. Gemeint ist dabei nicht Programmierwissen, sondern ein Arbeitsverständnis: Wie ein Modell zu seinen Ausgaben kommt, warum es Falsches plausibel formulieren kann, welche Daten hineingegeben werden dürfen und an welcher Stelle eine menschliche Prüfung unverzichtbar bleibt.
Seit 2. Februar 2025 ist das keine reine Empfehlung mehr: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen dafür sorgen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen (Art. 4 Verordnung (EU) 2024/1689). Die Pflicht trifft auch Unternehmen, die KI nur einsetzen und nicht entwickeln, und richtet sich im Umfang nach Vorkenntnissen, Einsatzkontext und den betroffenen Personen. Eine vorgeschriebene Form oder Zertifizierung gibt es nicht; verlangt ist ein angemessenes Vorgehen, das im Streitfall belegbar sein sollte.
In der Praxis bewährt sich eine Kombination aus Schulung, einer schriftlichen internen KI-Richtlinie zu erlaubten Werkzeugen und Datenarten sowie klaren Zuständigkeiten für Freigabe und Prüfung. In Österreich informiert die bei der RTR eingerichtete KI-Servicestelle über die Anforderungen der KI-Verordnung.