Das ABGB ist das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und die zentrale Kodifikation des österreichischen Zivilrechts; es stammt aus dem Jahr 1811 und wurde seither vielfach novelliert. Geregelt sind unter anderem Vertragsabschluss und Vertragsauslegung, Gewährleistung, Schadenersatz sowie Persönlichkeitsrechte.
Für digitale Sachverhalte ist § 1330 ABGB besonders relevant. Absatz 1 gibt Ersatzansprüche bei Ehrenbeleidigung, Absatz 2 bei Kreditschädigung: Wer unwahre Tatsachen verbreitet, die den Kredit, den Erwerb oder das Fortkommen eines anderen gefährden, haftet für den entstandenen Schaden und kann auf Unterlassung und Widerruf in Anspruch genommen werden.
Bei Online-Bewertungen verläuft die Grenze zwischen zulässiger Meinungsäußerung und unzulässiger Tatsachenbehauptung: Werturteile sind grundsätzlich hinzunehmen, unwahre Tatsachenbehauptungen nicht. Daneben enthält das ABGB die Regeln zur Kontrolle vorformulierter Vertragsbedingungen, etwa § 864a für ungewöhnliche und nachteilige Klauseln und § 879 Abs 3 für gröblich benachteiligende Nebenbestimmungen.