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Recht & Datenschutz

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Auch bekannt als: Allgemeine Geschäftsbedingungen · Geschäftsbedingungen

Vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Partei einer Vielzahl von Verträgen zugrunde legt.

AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Partei für eine Vielzahl von Verträgen aufstellt und der anderen bei Vertragsabschluss stellt. Sie ersetzen keine Einzelabrede: Was ausdrücklich ausgehandelt wurde, geht den AGB vor.

Damit AGB überhaupt gelten, müssen sie wirksam einbezogen werden; erforderlich sind ein Hinweis vor oder bei Vertragsabschluss und eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme, im Webshop typischerweise über eine verlinkte, speicherbare Fassung samt bewusster Bestätigung. Nach § 864a ABGB werden Klauseln ungewöhnlichen Inhalts nicht Vertragsbestandteil, wenn sie nachteilig sind und mit ihnen nicht gerechnet werden musste. § 879 Abs 3 ABGB macht Nebenbestimmungen nichtig, die den Vertragspartner gröblich benachteiligen.

Im Verbrauchergeschäft kommt § 6 KSchG dazu, mit einem Katalog jedenfalls unzulässiger sowie nur bei Einzelaushandlung zulässiger Klauseln und dem Transparenzgebot, das klare und verständliche Formulierungen verlangt. Verbandsklagen von Verbraucherschutzeinrichtungen haben in Österreich zu einer umfangreichen Rechtsprechung zu einzelnen Klauseln geführt, weshalb aus dem Netz übernommene AGB ein bekanntes Risiko sind.

Aus der Praxis

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