Die Datenschutzerklärung informiert Besucher einer Website darüber, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange. Die Pflicht dazu ergibt sich aus den Informationspflichten der DSGVO (Art. 13 und 14); die Angaben müssen präzise, verständlich und leicht zugänglich sein — üblich ist ein eigener Link im Fußbereich jeder Seite.
Inhaltlich gehören hinein: Verantwortlicher mit Kontaktdaten, die einzelnen Verarbeitungen (etwa Kontaktformular, Newsletter, Webanalyse, eingebettete Videos), Empfänger und Drittlandübermittlungen, Speicherdauern sowie die Betroffenenrechte samt Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde. Wer Cookies oder ähnliche Techniken einsetzt, beschreibt auch diese — die Einwilligung selbst holt allerdings der Consent-Banner ein, nicht die Erklärung.
Vom Impressum ist sie zu trennen: Das Impressum nennt den Betreiber (§ 5 ECG, § 25 MedienG), die Datenschutzerklärung beschreibt den Datenumgang. Ein Textbaustein von fremden Websites passt selten, weil die Erklärung die tatsächlich eingesetzten Werkzeuge abbilden muss — veraltete Angaben sind ein vermeidbarer Angriffspunkt.