Die Datenschutzbehörde ist die österreichische Aufsichtsbehörde im Sinn der DSGVO und im DSG näher geregelt. Sie hat ihren Sitz in Wien, handelt weisungsfrei und wird von einer Leiterin oder einem Leiter geführt, die oder der für fünf Jahre bestellt wird.
Zu ihren Aufgaben zählen Beschwerdeverfahren nach § 24 DSG, amtswegige Prüfverfahren, Verwaltungsstrafverfahren, Beratung sowie die Mitwirkung im Europäischen Datenschutzausschuss. Betroffene können sich an sie wenden, wenn sie meinen, dass die Verarbeitung ihrer Daten gegen die DSGVO oder gegen das Grundrecht nach § 1 DSG verstößt, etwa nach einer unbeantworteten Auskunfts- oder Löschanfrage.
Verantwortliche haben vor allem in drei Situationen mit der Behörde zu tun: bei der Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, bei der vorherigen Konsultation nach einer Datenschutz-Folgenabschätzung mit hohem Restrisiko und im Beschwerdeverfahren. Gegen Bescheide der Datenschutzbehörde steht die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht offen.