Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung, Verordnung (EU) 2016/679) ist das EU-weit einheitliche Datenschutzrecht und gilt seit 25. Mai 2018 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, also auch in Österreich ohne eigenes Umsetzungsgesetz. Sie erfasst jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und Behörden — vom Kontaktformular über die Kundendatei bis zum Newsletter-Verteiler.
Ihr Kern sind wenige Grundsätze: Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO), etwa Einwilligung, Vertrag oder berechtigtes Interesse, und sie muss zweckgebunden, datensparsam und transparent ablaufen (Art. 5 DSGVO). Betroffene können Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragung verlangen; Unternehmen müssen die Einhaltung nachweisen können, Stichwort Rechenschaftspflicht.
Verstöße kosten bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 83 DSGVO); in Österreich wacht die Datenschutzbehörde darüber. Für die Praxis heißt das: Verarbeitungsverzeichnis führen, Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern schließen und Datenpannen binnen 72 Stunden melden.