Due Diligence bezeichnet die systematische Prüfung eines Unternehmens vor einer Investition, einem Kauf oder einer Beteiligung, mit dem Ziel, Risiken, Verbindlichkeiten und Werttreiber vor der Unterzeichnung sichtbar zu machen. Geprüft wird in Teilbereichen, üblicherweise finanziell, rechtlich, steuerlich und technisch, zunehmend auch mit Blick auf IT-Sicherheit und Datenschutz.
Die Unterlagen werden in einem Datenraum bereitgestellt, Rückfragen laufen über eine strukturierte Frageliste. Ergebnis ist ein Bericht, dessen Feststellungen unmittelbar in die Vertragsgestaltung wirken: Kaufpreisanpassungen, Garantien, Freistellungen oder aufschiebende Bedingungen greifen genau dort, wo die Prüfung Unsicherheit gefunden hat.
Bei digital geprägten Unternehmen rücken Fragen in den Vordergrund, die früher am Rand standen: Rechte an Quellcode und Marken, Lizenzbedingungen eingesetzter Open-Source-Bestandteile, Verarbeitungsverzeichnis und Auftragsverarbeitungsverträge nach DSGVO, Abhängigkeit von einzelnen Dienstleistern sowie die Frage, ob die Systeme ohne die Gründer betrieben werden können. Der Umfang richtet sich nach der Größe der Transaktion; bei kleineren Beteiligungen beschränkt sich die Prüfung oft auf Finanzen, Gesellschaftsrecht und die wesentlichen Verträge.