Das BaFG ist das österreichische Barrierefreiheitsgesetz und setzt die EU-Richtlinie 2019/882, den European Accessibility Act, in nationales Recht um. Es ist seit 28. Juni 2025 anwendbar und richtet sich an Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister, soweit sie Verbrauchern gegenüber auftreten.
Erfasst sind bestimmte Produkte wie Computer, Smartphones, Selbstbedienungsterminals und E-Book-Lesegeräte sowie bestimmte Dienstleistungen, darunter der elektronische Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books, Telekommunikations- und Personenverkehrsdienste. Ein Webshop, der an Verbraucher verkauft, fällt damit in den Anwendungsbereich; eine reine Unternehmensdarstellung ohne Verkaufsfunktion in der Regel nicht.
Die technischen Anforderungen werden über die harmonisierte Norm EN 301 549 konkretisiert, die für Webinhalte auf die WCAG in der Konformitätsstufe AA verweist. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind von den Dienstleistungspflichten ausgenommen. Die Marktüberwachung liegt beim Sozialministeriumservice, das Beschwerden entgegennimmt und Verfahren führen kann (Stand 08/2026).