Die Corporate Color (Hausfarbe) ist die für eine Marke festgelegte Leitfarbe, die als stärkstes visuelles Erkennungsmerkmal wirkt. Ihre Wirkung beruht auf Konsequenz und Zeit, denn erst die jahrelange, ausnahmslose Verwendung verknüpft einen Farbton im Gedächtnis mit einem Unternehmen.
Festgelegt wird sie nicht als Eindruck, sondern in exakten Werten für jedes Medium, also in RGB beziehungsweise Hex für digitale Anwendungen, in CMYK für den Vierfarbdruck und häufig zusätzlich als Sonderfarbe für Drucksorten; ergänzt wird das um eine kleine Palette an Sekundär- und Signalfarben. Bei der Auswahl zählen drei praktische Punkte: die Abgrenzung zum Wettbewerb, die Reproduzierbarkeit in allen Medien und der Kontrast zu Schrift, denn eine Hausfarbe, auf der Text nicht mehr lesbar ist, erzwingt im Alltag ständige Ausnahmen.
Für Websites gibt die Barrierefreiheit dabei messbare Grenzen vor, mit einem Mindestkontrast von 4,5:1 für normalen Text nach den WCAG-Kriterien. Rechtlich lässt sich eine Farbe grundsätzlich als Marke schützen, allerdings nur unter engen Voraussetzungen: Erforderlich sind eine eindeutige Bestimmung des Farbtons über einen anerkannten Code und der Nachweis, dass die Farbe im Verkehr bereits als Herkunftshinweis verstanden wird (§ 1 MSchG); in der Praxis gelingt das nur wenigen, sehr bekannten Marken.