Die FFG ist die nationale Förderstelle für unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich und vergibt im Auftrag des Bundes Zuschüsse, Darlehen und Garantien für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe, Forschungseinrichtungen und Hochschulen; auch Unternehmen in Gründung können einreichen.
Das Basisprogramm ist die themen- und technologieoffene Schiene: Gefördert wird ein betriebliches Vorhaben mit erkennbarem Forschungs- oder Entwicklungsanteil unabhängig von Branche und Technologie, sofern am Ende ein funktionierendes Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung stehen soll. Eingereicht werden kann laufend, die Förderung setzt sich üblicherweise aus Barzuschuss und Darlehen zusammen.
Vom Basisprogramm abzugrenzen sind die thematischen Ausschreibungen der FFG, die auf bestimmte Felder zugeschnitten sind und feste Einreichfristen haben, sowie die Forschungsprämie, die als steuerliche Gutschrift über die Finanzverwaltung läuft und bei eigenbetrieblicher Forschung ein Jahresgutachten der FFG voraussetzt. Fördersätze, Obergrenzen und Programmzuschnitte werden regelmäßig angepasst (Stand 08/2026).