Das Firmenbuch ist das öffentliche Register der in Österreich eingetragenen Unternehmer; geführt wird es von den Landesgerichten in ihrer Funktion als Handelsgerichte, in Wien vom Handelsgericht Wien. Rechtsgrundlagen sind das Firmenbuchgesetz und das UGB; 1991 trat das Firmenbuch an die Stelle des Handelsregisters.
Eingetragen werden unter anderem Firma, Rechtsform, Sitz und Geschäftsanschrift, Unternehmensgegenstand, vertretungsbefugte Organe samt Art der Vertretungsbefugnis, Gesellschafter bei bestimmten Rechtsformen sowie Jahresabschlüsse offenlegungspflichtiger Gesellschaften. Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sind eintragungspflichtig, Einzelunternehmen erst ab bestimmten Umsatzschwellen, können sich aber freiwillig eintragen lassen.
Jede Eintragung erhält eine Firmenbuchnummer aus einer Ziffernfolge und einem Prüfbuchstaben; sie ist nach § 14 UGB auf Geschäftsbriefen, E-Mails und Websites anzugeben. Abfragen sind über Verrechnungsstellen und die Justiz-Onlinedienste möglich und in der Regel gebührenpflichtig. Das Firmenbuch entfaltet Publizitätswirkung: Wer auf eine eingetragene Tatsache vertraut, wird in seinem Vertrauen geschützt.