Das UGB ist das österreichische Unternehmensgesetzbuch und trat 2007 an die Stelle des Handelsgesetzbuchs. Es regelt den Unternehmerbegriff, das Firmenrecht, das Firmenbuch, die Rechnungslegung sowie unternehmensbezogene Geschäfte.
§ 14 UGB verlangt von im Firmenbuch eingetragenen Unternehmern, dass auf Geschäftsbriefen und Bestellscheinen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, sowie ausdrücklich auch auf ihren Webseiten Firma, Rechtsform, Sitz sowie Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht angegeben werden. Erfasst sind damit ebenso E-Mails samt Signatur, PDF-Angebote und Bestellformulare, weshalb diese Angaben üblicherweise ins Impressum wandern.
Für die Aufbewahrung sieht § 212 UGB sieben Jahre für Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte und Belege vor, was der abgabenrechtlichen Frist entspricht. Nicht im Firmenbuch eingetragene Gewerbetreibende fallen nicht unter § 14 UGB, sondern unter § 63 GewO 1994 mit reduzierten Angaben.