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Recht & Datenschutz

GoBD

Auch bekannt als: Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

Die GoBD sind eine deutsche Verwaltungsvorschrift zur ordnungsmäßigen Führung, Aufbewahrung und Prüfbarkeit elektronischer Bücher und Belege.

GoBD ist die Abkürzung für die deutschen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Es handelt sich um ein Schreiben des deutschen Bundesfinanzministeriums, das seit 2014 vorliegt und seither mehrfach überarbeitet wurde; es bindet die deutsche Finanzverwaltung und beschreibt, wie elektronische Buchführung geprüft wird.

Inhaltlich geht es um Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Erfassung, Unveränderbarkeit und Datenzugriff: Aufzeichnungen sind so zu führen, dass ein sachverständiger Dritter sie in angemessener Zeit nachvollziehen kann, und spätere Änderungen müssen protokolliert bleiben. Dazu zählt auch die Verfahrensdokumentation, also die Beschreibung der eingesetzten Systeme und Abläufe.

Für österreichische Unternehmen gilt die GoBD nicht. Hier regelt die Bundesabgabenordnung, insbesondere in den §§ 131 und 132 BAO, die Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen samt siebenjähriger Aufbewahrungsfrist. Softwarehersteller werben dennoch oft mit GoBD-Konformität, weil der deutsche Markt größer ist; das ersetzt keine Prüfung an der österreichischen Rechtslage.

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