Mobile Device Management bezeichnet Software, mit der ein Unternehmen die dienstlich genutzten Smartphones, Tablets und Notebooks zentral einrichtet, absichert und verwaltet. Möglich wird damit unter anderem, Geräte automatisch mit Konfiguration und Apps auszustatten, Verschlüsselung und Bildschirmsperre zu erzwingen, Aktualisierungen durchzusetzen und ein verlorenes Gerät aus der Ferne zu sperren oder zu löschen. Der eigentliche Anlass ist selten der Diebstahl, sondern der Personalwechsel, denn ohne zentrale Verwaltung bleiben Firmendaten auf privaten Geräten liegen, sobald jemand das Unternehmen verlässt.
Für die verbreitete Nutzung privater Geräte hat sich die Trennung in Arbeits- und Privatbereich durchgesetzt, bei der nur der dienstliche Container verwaltet und im Bedarfsfall gelöscht wird, während private Fotos, Nachrichten und Apps unberührt bleiben. Genau diese Trennung ist auch rechtlich der entscheidende Punkt: Ein vollständiger Zugriff auf ein privates Gerät wäre unverhältnismäßig, und eine Fernlöschung ohne Trennung würde private Daten mitvernichten.
In Betrieben mit Betriebsrat kann die Einführung als Kontrollmaßnahme zustimmungspflichtig sein (§ 96 Abs 1 Z 3 ArbVG); unabhängig davon gehören Umfang der Verwaltung, ausgelesene Daten und der Ablauf beim Ausscheiden schriftlich mit den Mitarbeitern vereinbart. Weiter gefasste Begriffe für dieselbe Aufgabe sind Enterprise Mobility Management und Unified Endpoint Management, das auch stationäre Arbeitsplätze einschließt.