Das TKG 2021 ist das österreichische Telekommunikationsgesetz und trat am 1. November 2021 an die Stelle des TKG 2003. Neben dem Recht der Kommunikationsnetze und -dienste enthält es zwei Bestimmungen, die praktisch jede Website und jeden Newsletter betreffen: § 165 Abs 3 und § 174.
§ 165 Abs 3 TKG 2021 setzt die ePrivacy-Richtlinie um und verlangt, dass Daten nur nach vorheriger Information und mit Einwilligung in der Endeinrichtung gespeichert oder von dort ausgelesen werden. Erfasst sind damit Cookies ebenso wie Local Storage, Zählpixel oder Fingerprinting-Techniken. Ohne Einwilligung zulässig bleibt nur, was für die Bereitstellung des ausdrücklich gewünschten Dienstes unbedingt erforderlich ist.
§ 174 TKG 2021 regelt unerbetene Nachrichten: Anrufe, Faxe und elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung brauchen die vorherige, jederzeit widerrufbare Einwilligung der Empfänger. Eine eng gefasste Ausnahme besteht für bestehende Kundenbeziehungen, wenn die Adresse im Zuge eines Verkaufs erhoben wurde, für eigene ähnliche Produkte geworben wird und bei jeder Nachricht eine kostenfreie Abmeldemöglichkeit besteht. Verstöße sind Verwaltungsübertretungen und können mit Geldstrafen geahndet werden.