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Recht & Datenschutz

Digital Services Act (DSA)

Auch bekannt als: DSA · Gesetz über digitale Dienste · Verordnung (EU) 2022/2065

EU-Verordnung, die Pflichten für Online-Plattformen zu Werbetransparenz, Meldewegen und Moderation festlegt.

Der Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065, deutsch Gesetz über digitale Dienste) regelt die Pflichten von Vermittlungsdiensten und Online-Plattformen in der EU. Er gilt seit 17. Februar 2024 vollständig und hat für Vermittlerdienste jene Haftungsregeln übernommen, die zuvor im österreichischen E-Commerce-Gesetz standen. Die Pflichten sind nach Größe gestaffelt: Sehr große Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU tragen deutlich mehr als kleine Anbieter.

Für Werbung enthält die Verordnung eigene Vorgaben. Nutzer müssen bei jeder Anzeige erkennen können, dass es sich um Werbung handelt, wer dahintersteht und aufgrund welcher wesentlichen Parameter sie ausgespielt wurde. Werbung, die auf besonderen Datenkategorien wie Gesundheit, Religion oder politischer Überzeugung beruht, ist untersagt, ebenso zielgerichtete Werbung gegenüber Minderjährigen. Sehr große Plattformen müssen zusätzlich ein öffentlich einsehbares Werbearchiv führen.

Für Kleinstunternehmen ist die Verordnung überwiegend mittelbar relevant: Eine gewöhnliche Firmenwebsite ohne nutzergenerierte Inhalte fällt nicht unter die Plattformpflichten. Spürbar wird der DSA dort, wo Werbung auf großen Plattformen gebucht wird, denn deren Transparenz- und Kennzeichnungsanforderungen wirken auf die Werbetreibenden durch. Die Aufsicht in Österreich koordiniert die KommAustria als Koordinator für digitale Dienste.

Aus der Praxis

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