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KI & Daten9 Min Lesezeit

Die KI-Enzyklika des Papstes: Wer KI einführt, muss zuerst die Arbeit planen

Rechtlich ändert Magnifica humanitas für Unternehmen nichts. Das Arbeitskapitel stellt aber die Frage, die in vielen KI-Projekten fehlt: Was wird aus der Zeit, die KI freimacht, und wer entscheidet darüber?

GSVon Georg Steiner
Linienzeichnung der Kuppel des Petersdoms über dem Titel Magnifica humanitas, darunter zwei Lastenhefte: links das für den Prozess mit abgehakten Punkten, rechts das für die Menschen mit noch offenen Fragen

Papst Leo XIV. hat am 25. Mai 2026 seine erste Enzyklika vorgestellt: Magnifica humanitas, ein Lehrschreiben über die Bewahrung des Menschen im Zeitalter der künstlichen Intelligenz. Rechtlich ändert die KI-Enzyklika für Unternehmen in Österreich nichts. Ihr Kapitel über Arbeit enthält trotzdem die Prüffrage, die in vielen KI-Projekten fehlt: Wofür wird die Zeit verwendet, die KI freimacht, und wer entscheidet darüber?

Magnifica humanitas ist ein Lehrschreiben, kein Regelwerk

Die KI-Enzyklika Magnifica humanitas ist eine ethische Orientierung für Kirche und Gesellschaft, keine Norm, an die sich ein österreichischer Betrieb halten müsste. Leo XIV. hat sie am 15. Mai 2026 unterzeichnet, genau 135 Jahre nach Rerum novarum. Mit jener ersten Sozialenzyklika hatte Leo XIII. 1891 auf die Industrialisierung reagiert, und die Parallele ist gewollt.

Der Text umfasst 245 Abschnitte in fünf Kapiteln und wendet sich ausdrücklich an alle Menschen guten Willens, nicht nur an Katholiken. Er reicht weit über Technik hinaus, von Desinformation über Schule und Familie bis zu KI in Waffensystemen. Bemerkenswert war die Vorstellung im Vatikan: Neben drei Kardinälen und zwei Theologinnen sprach Christopher Olah, Mitgründer des KI-Unternehmens Anthropic. Die Kirche redet über KI inzwischen mit der Branche, nicht nur über sie.

Für Geschäftsführungen wird es in einem Ausschnitt konkret, dem Kapitel über die Würde der Arbeit im digitalen Wandel (Abschnitte 148 bis 169). Um dieses Kapitel geht es hier.

Das Arbeitskapitel liest sich wie ein Lastenheft für KI-Projekte

Das Arbeitskapitel der KI-Enzyklika stellt eine Anforderung an die Gestaltung von KI, keine Forderung nach Verzicht. Leo XIV. hält es ausdrücklich für wünschenswert, dass Technik Menschen von beschwerlichen, monotonen oder gefährlichen Tätigkeiten entlastet. Als Grundregel soll aber gelten, dass Arbeitsplätze geschützt werden und der Mensch im Prozess unersetzlich bleibt. Höhere Gewinne rechtfertigen keinen systematischen Stellenabbau, „weil der Mensch Ziel und nicht Mittel ist“ (MH 152).

Schärfer für die Praxis ist Abschnitt 150. Dort beschreibt der Papst ein Muster, das jede Geschäftsführung kennt, die schon einmal Software eingeführt hat: KI verspricht, Routinearbeit abzunehmen, und zwingt Beschäftigte dann oft, sich Tempo und Vorgaben der Maschine anzupassen. Eigentlich müsste die Maschine für die Menschen gebaut sein, die mit ihr arbeiten. Dafür braucht es keine Theologie, der Satz gehört in jedes Lastenheft.

Abschnitt 154 liefert die andere Hälfte. Arbeit ist dort mehr als Einkommen, nämlich ein Ort, an dem Menschen sich ausdrücken und etwas beitragen. Wer ihnen Aufgaben wegnimmt, ohne neue zu geben, erzeugt Leerlauf. Die Folgerung steht in Abschnitt 156: nicht erst reagieren, wenn Stellen verschwinden, sondern den Wandel vorher gestalten und soziale Kriterien für Innovation festlegen.

In unserer Sprache heißt das: Eine KI-Einführung braucht zwei Lastenhefte, eines für den Prozess und eines für die Menschen, die ihn bisher getragen haben. In Projektanfragen fehlt das zweite oft. Ein typisierter Fall: Ein Handelsbetrieb mit 20 Mitarbeitenden lässt Eingangsrechnungen künftig von KI vorerfassen, ein klassischer Fall von Prozessautomatisierung. Geplant werden Schnittstelle, Erkennungsquote, Freigabelogik und Kosten pro Beleg. Offen bleibt, was die Buchhalterin mit den gewonnenen Stunden macht. Wird das nicht entschieden, entscheidet es sich von selbst, meistens als Dauerkontrolle von Maschinenfehlern.

Das österreichische Arbeitsrecht kennt die Würde-Frage längst

In Österreich ist der Maßstab der KI-Enzyklika zum Teil schon geltendes Recht. Nach § 96 Abs. 1 Z 3 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) braucht die Einführung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen zur Kontrolle der Beschäftigten die Zustimmung des Betriebsrats, sofern sie die Menschenwürde berühren. In Betrieben ohne Betriebsrat verlangt § 10 AVRAG dafür die Zustimmung jeder einzelnen betroffenen Person. Für Systeme, die Personaldaten automatisiert verarbeiten, kann zusätzlich § 96a ArbVG greifen. Der Papst wünscht sich in Abschnitt 155 erneuerte Arbeitnehmerorganisationen. Hierzulande gibt es mit Betriebsrat und Mitbestimmung einen Teil dieser Struktur seit Jahrzehnten.

Nicht jedes KI-Werkzeug fällt darunter. Ein Textassistent, der Angebote vorformuliert, kontrolliert niemanden. Ein System, das Bearbeitungszeiten pro Person protokolliert oder Aufgaben nach individueller Fehlerquote verteilt, kann die Schwelle dagegen erreichen. Ob die Menschenwürde berührt ist, entscheidet sich im Einzelfall.

Der EU AI Act legt eine zweite Schicht darüber. Seit 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 KI-Kompetenz beim Personal. Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026, hat daraus eine Pflicht zur Förderung gemacht. KI, die Personalentscheidungen vorbereitet oder Leistung überwacht, gilt als hochriskant. Die zugehörigen Pflichten, darunter die Information von Belegschaft und Arbeitnehmervertretung vor dem Einsatz (Art. 26 Abs. 7), gelten nach der Verschiebung ab 2. Dezember 2027.

Rechtlich fügt die Enzyklika dem nichts hinzu. Sie liefert aber die Begründung, warum es diese Regeln gibt, und wir rechnen damit, dass genau diese Begründung in Gesprächen mit Belegschaften und Betriebsräten auftaucht.

Der stärkste Einwand kommt aus dem Fachkräftemangel

Der ernsthafteste Einwand gegen das Arbeitskapitel kommt aus der Praxis österreichischer KMU. Er lautet: In vielen Branchen streicht KI keine Stellen, weil diese Stellen ohnehin seit Monaten unbesetzt sind. KI soll dort Lücken schließen. Die Sorge vor Arbeitslosigkeit, die den Text durchzieht, wirkt fremd in einem Betrieb, der seit einem Jahr eine Lohnverrechnerin sucht.

Auch aus der Theologie kommt Widerspruch. Die Erfurter Sozialethikerin Elke Mack kritisiert, die Enzyklika verankere KI-Ethik fast ausschließlich beim Staat und traue Unternehmen wenig ethische Selbststeuerung zu. Direkt angesprochen würden Entwickler und Unternehmer nur in Abschnitt 111, und ohne die Wirtschaft habe eine KI-Ethik bloß halbe Kraft. Ein Kommentar im US-Portal Catholic Stand hält dem Arbeitskapitel vor, es denke Arbeit noch in den Kategorien von 1891 und 1981.

Beide Einwände treffen etwas. Für Massenentlassungen ist ein Betrieb mit 15 Leuten der falsche Adressat. Das Muster aus Abschnitt 150 trifft knappe Teams aber härter als große. Wo Leute fehlen, landet die Nacharbeit der Maschine bei den wenigen, die noch da sind.

Macks Kritik stützt eher unsere These, als sie zu widerlegen. Wenn KI-Ethik ohne Unternehmen nur halbe Kraft hat, entscheidet sie sich in der Umsetzung, also dort, wo ein Betrieb festlegt, wie ein Werkzeug in den Arbeitstag passt.

Was das für dich heißt: vier Fragen vor dem nächsten KI-Projekt

Bevor du ein KI-Werkzeug lizenzierst, solltest du vier Fragen schriftlich beantworten, am besten als Teil einer KI-Roadmap.

1. Welche Tätigkeit fällt weg, und was macht die Person stattdessen? Die Antwort gehört in den Projektplan, nicht in ein Mitarbeitergespräch drei Monate nach dem Start.

2. Wer bestimmt das Tempo? Ein guter KI-Workflow hat Freigabepunkte, an denen ein Mensch entscheidet, und ein Korrekturrecht, das niemand als Störung behandelt.

3. Misst oder bewertet das System Mitarbeitende? Dann klärst du vor dem Start, ob eine Betriebsvereinbarung nach ArbVG oder die Zustimmung der Beschäftigten nach § 10 AVRAG nötig ist.

4. Wer kann mit dem Werkzeug umgehen? KI-Kompetenz ist nach dem Omnibus zu fördern, nicht zu garantieren. Eine dokumentierte Einschulung bleibt trotzdem der billigste Schutz vor blindem Vertrauen in Maschinenergebnisse. Wie das im Team gelingt, steht im Ratgeber zur KI-Kompetenz im Unternehmen.

Wir halten die erste Frage für die wichtigste. Sie ist auch die, die in Projektplänen oft fehlt. Wer sie ehrlich beantwortet, hat das Arbeitskapitel der Enzyklika umgesetzt, ohne es gelesen zu haben. Wie eine KI-Einführung Schritt für Schritt abläuft, zeigt der Ratgeber KI im Unternehmen einführen.

Du planst ein KI-Projekt und willst die Arbeitsseite von Anfang an mitdenken? Dann lohnt das Gespräch, bevor das erste Werkzeug lizenziert ist.

Stand der Angaben: 24. September 2026. Die Abschnittsnummern (MH) beziehen sich auf den Text von Magnifica humanitas auf vatican.va. Die Passagen zu ArbVG, AVRAG und EU AI Act sind allgemeine Information und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

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